Bei mehrfachen Spenden muss eine Aufstellung über die erfolgten einzelnen Zuwendungen der Steuererklärung beigelegt werden. In der Praxis wird vom Steueramt des Kantons Zürich einen Spendenabzug von Fr. Beilage der Belege akzeptiert. Wer während des Jahres für gemeinnützige Organisationen Geld gespendet hat, darf den Betrag in der Steuererklärung zum Abzug bringen.
Welche Organisationen zugelassen sin wie hoch der Pauschalabzug ist, wie viel maximal abgezogen werden kann und wie hoch die Spende mindestens sein muss, ist kantonal verschieden. Andere Steuerämter verlangen für jede Spende zwingend einen Beleg. Zweitens gilt, dass Sie Ihre Spenden belegen müssen. Sie können nicht einfach nur behaupten, dass Sie Spenden getätigt hätten, ohne dass Sie die Einzahlungen ausweisen können.
Beiträge an gemeinnützige Institutionen sind grundsätzlich mit Quittungen zu belegen. Allerdings erlauben viele Kantonen wie zum Beispiel Zürich einen Abzug bis 3Franken ohne Nachweis. Dagegen verlangt der Fiskus im Kanton Obwalden grundsätzlich für alle Spenden einen Beleg. Auch wenn die Belege nicht alle eingeschickt werden müssen, ist es nur von Vorteil diese aufzubewahren. Wenn es Unklarheiten gibt, kann es gut möglich sein, dass die Belege nachgefordert werden.
Gemeinnützige Zwecke. Zuwendungen an jede Körperschaft, die gemeinnützige Zwecke verfolgt (z.B. Vereine), sind beim Geber als Sonderausgaben abziehbar. Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn sie die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos fördert (§ Abs.
AO). Zuwendungen an Organisationen und Institutionen, die öffentliche oder ausschliesslich gemeinnützige Zwecke verfolgen, können als Steuerabzug angegeben werden. Die Zuwendungen sollten gesamthaft nicht mehr als Prozent des Nettoeinkommens betragen. Tipp: Bis 1Euro können die Finanzämter Ihre Spenden auch ohne Belege anerkennen, wenn Sie eine Auflistung der einzelnen Ausgaben und der Empfänger beilegen. Einen rechtlichen Anspruch darauf gibt es allerdings nicht, es handelt sich nur um eine interne Anweisung der Finanzämter, um die Papierflut durch mitgeschickte Belege einzudämmen.
Das Steueramt hat dieser Tage im Internet eine entsprechende Liste publiziert. Diese Liste ermöglicht es den Steuerpflichtigen, auf einfache Art abzuklären, ob ihre Spenden in der Steuererklärung abzugsfähig sind oder nicht. Belege über Spenden und gemeinnützige Zuwendungen Kosten Steuerberatung: So teuer ist die Züricher Steuererklärung vom Treuhänder Wie teuer das Beiziehen eines Treuhänders in Zürich ist, hängt vom Umfang und der Komplexität Ihrer Steuererklärung ab. Die Belege solltest du bis zum endgültigen Steuerbescheid aufbewahren. Angaben die dem Steueramt sowieso schon bekannt sin muss man in Zukunft auch nicht mehr angeben.
Die Mehrzahl der Kantone führt auf ihren Websites Listen, auf denen die Organisationen aufgeführt werden, für die man gemeinnützige Zuwendungen abziehen kann. Auch Spenden an politische Parteien und teils sogar. Die Mitglieder erhalten Zuwendungen aus Mitteln des Vereins Die Mitglieder dürfen keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft enthalten. Dies ist eine der Festlegungen. Reichen Sie nur ausdrücklich verlangte Belege und Bestätigungen mit der Steuererklärung direkt ein – die übrigen Belege sind für eine allfällige Nachfrage durch die Steuerbehörde lediglich bereitzuhalten.
Ehepaare füllen eine gemeinsame Steuererklärung aus – beide Ehegatten müssen grundsätzlich die verlangten Unterschriften leisten. Wer spenden will, muss einige Dinge beachten, um die gute Tat auch von der Steuer absetzen zu können. Was Unternehmen und Selbstständige wissen sollten. Pämienr ver billi-gung. Kanton Zürich CHF ohne Rappen Die individuelle.
Kan kr en ver si che-ers r. In die sem Fall tra-gen Sie die um die Prämien verbil-li gung. Haben Sie an gemeinnützige Einrichtungen wie Vereine und Stiftungen gespendet, brauchen Sie zusätzlich einen Beleg, aus dem unter anderem hervorgeht, dass diese Einrichtung von der Körperschaftsteuer befreit ist und wie sie die Mittel verwendet. Regel mit den ämien Pr hrI es.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.